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Wir sorgen für die bestmögliche Sicherheit.

Immer mehr Menschen wollen verlässliche Sicherheitslösungen für sich und ihre Sachwerte und somit mehr Schutz und Sicherheit.

AZ-SECURITY bietet seit 2003 eine überzeugende Auswahl an Leistungen, die sich an den Anforderungen unserer Kunden orientiert und erstellt daraus maßgeschneiderte, individuelle Lösungskonzepte. Ihre Ansprechpartner bei AZ-Security verfügen alle über langjährige Erfahrung im Bereich Sicherheit, polizeilicher und kriminalpolizeilicher Arbeit. Zu unseren Kunden gehören Einzelhändler, sowie Gemeinden/Städte wie auch Privatpersonen und einige Kooperationspartner.

Wir bieten Ihnen die gesamte Palette zum Schutz von Personen und Sachwerten.

  • Personen- und Begleitservice
  • Veranstaltungsdienste
  • Diskothekenschutz
  • Objekt-/Geländeschutz
  • Baustellenbewachung
  • Revier-/Streifendienst
  • Pfortendienst
  • Alarmverfolgung
  • Schlüsselaufbewahrung
  • Detektivservice
  • Doormen
  • Kurierdienste
  • Messeservice
  • Sicherheitsanalyse/Sicherheitsberatung
  • spezielle Sicherheit für Kliniken und Seniorenheime
  • Sicherheitstechnik

AZ-SECURITY - Ihr Weg zum maßgeschneiderten Sicherheitskonzept - wir begleiten Sie Schritt für Schritt:
Individuelle Sicherheitsbedürfnisse und Ihre Anforderungen richtig zu analysieren um daraus ein schlüssiges, professionelles Gesamtkonzept zu erstellen, ist die anspruchsvolle Aufgabe für die Profis von AZ-SECURITY.

Hier bietet die Kombination von Dienstleistung und Technik die Möglichkeit, Lösungen anzubieten, die zum einen Kosteneffizienz und zum anderen ein mehr an Sicherheit garantieren!
Qualität wird bei AZ-SECURITY groß geschrieben!

Ein Gespräch mit uns, wird Sie überzeugen!

Objekt-/Geländeschutz



Objekt- und Geländeschutz gilt als die klassische Art der Sicherheitsdienstleistungen. Dazu zählen wir alle Dienste, die für Ihren Betrieb/Gebäude/Gelände die Ordnung, Sicherheit, sowie die Abwehr von Schäden durch Vandalismus/Diebstahl/Einbruch etc., gewährleisten sollen.

Wir bieten Ihnen hierzu folgende Dienstleistungen an:
  • Zutrittskontrollen für Gebäude, Räumlichkeiten und Anlagen
  • Objektbewachung / Objektschutz
  • Baustellenbewachung
  • Kontrollfahrten
  • Kontrollen auf äußere Verschlußsicherheit und Unversehrtheit
  • Öffnungs- und Schließdienst
  • Überwachung des Personen- und Fahrzeugverkehrs
  • Lieferantenabfertigung
  • Schlüsselverwaltung
  • Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen
  • Urlaubsbewachung (Wir bewachen und kontrollieren ihr Eigenheim oder sonstige Objekte während Sie ihren Urlaub genießen)

Veranstaltungsschutz



Selbstverständlich unterstützen wir als Sicherheitsdienst, unsere Kunden auch im organisatorischen Sicherheitsmanagement bei Partys / Events / Modenschauen / Großveranstaltungen / Präsentationen / Promotion  egal welche Veranstaltungen.
Hierbei beschränken wir uns nicht nur auf die üblichen Einlasskontrollen, sondern wir unterstützen Sie auch auf Ihren Wunsch im Vorfeld bei der Planung und allen Sicherheitsrelevanten Abläufen Ihrer Veranstaltung.

Unser Veranstaltungsschutz umfasst folgende Leistungen:
  • Ein- und Ausgangskontrolle
  • VIP-Betreuung für Künstler, Ehrengäste und Sportler
  • Kassenpersonal
  • Deeskalation
  • Bühnen- und Backstageabsicherung
  • Gästeempfang
  • Personenschutz
  • Parkplatzsicherung
  • Garderobendienste
  • Ordner- und Absperrdienste
  • Zutrittskontrollen (u.a. suche nach Waffen und Drogen)
  • Museums- und Ausstellungsbewachung
  • Absicherung von Straßenfesten
Zum Leistungsangebot gehört ebenso die Beratung für eine technische Sicherheitsausstattung, wie z.B. Bauzäune, Absperrungen, Gefahrenmeldeanlagen, Videoüberwachung usw.
Um einen optimalen Schutz gewährleisten zu können, umfassen unsere Konzepte je nach Bedarf auch die Zusammenarbeit mit den Behörden.

Pfortendienst



Der Empfangsbereich ist das "Aushängeschild" eines jeden Unternehmens. Unsere Mitarbeiter empfangen Ihre Gäste freundlich und zuvorkommend in einem gepflegten Erscheinungsbild.

Zu den Optionen im Pforten- und Empfangsdienst zählen:
  • Besucher-/Mitarbeiterkontrolle
  • Fremdfirmenkontrolle
  • Begleitung von Besuchern und Gästen
  • Vermittlung von Telefongesprächen
  • Verwaltung der Hauspost
  • Bürotätigkeiten
Lassen Sie sich von der Flexibilität  und Kompetenz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überzeugen.
Unsere qualifizierten und motivierten Mitarbeiter sichern Ihnen die erforderliche Qualität.

Revierfahrten



Außerhalb der Geschäftszeiten oder Produktionszeiten von Gewerbe und Industrie sind Ihre Gebäude meistens unbeaufsichtigt. In dieser Zeit drohen potenzielle Gefahren wie zum Beispiel Sachschäden durch Einbruch, Vandalismus, Brand, etc.

Rechtzeitiges Erkennen und Beseitigen von Gefahren, Verunsicherungen und Abschreckung von Straftätern, Feststellung von Verstößen gegen Vorschriften und Anweisungen sind die wesentlichen Aufgaben unserer Streifen- und Revierkontrolldienste.

Der Revier-/Streifendienst ist das wichtigste personelle Bindeglied zur Notruf- und Serviceleitstelle. Die Revierfahrer stehen im ständigen Funkkontakt mit der Notruf- und Serviceleitstelle unseres Kooperationspartners.

Die gestaffelte Benachrichtigung der vom Kunden festgelegten Personen gehört ebenso zu unseren Aufgaben, wie eine Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Beginnend mit einer ausführlichen Schwachstellenanalyse und fachgerechten Beratung sorgen wir bis hin zur Montage und Inbetriebnahme für ein komplettes Sicherheitspaket.

Ihre Sicherheit ist unser Bestreben.
  Individuelle Sicherheitskonzepte schaffen wirtschaftlich optimierte Lösungen.

Baustellenschutz



  • mobiler Streifendienst
  • permanente Bewachung mit Pfortendienst ( Tag-/Nacht)
Wir sichern Ihre Baustelle, egal ob es sich dabei um eine Altbausanierung, einen Neubau oder einen Umbau mit Erweiterung handelt - jedes Bauprojekt kann zum Zielobjekt von Diebstählen und Vandalismus werden. Unsere mobilen Revierfahrer kontrollieren auf Wunsch in sporadischen Abständen Ihr Projekt, oder sichern Ihre Baustelle über eine permanente Tag-/Nachtbewachung.

Bei Bedarf regeln wir auch den kompletten Zufahrts- und Lieferverkehr über unsere Pfortendienste rund um die Uhr.

Diskotheken



Wir betreuen und sichern Ihren Club und setzen die bestmögliche Strategie um und beraten Sie in allen Fragen zur Sicherheit Ihres Clubs, Ihrer Diskothek. Wir beschäftigen keine "Schlägertypen", die die Gewaltbereitschaft vieler Clubs-/Diskothekenbesucher noch erhöhen, sondern wir bewahren Ruhe und behandeln Ihre Besucher mit Höflichkeit. Wir arbeiten nach dem Motto "Deeskalation" und "Kommunikation".

Nachtwachen



Vandalismus und Diebstahl - gerade auf Baustellen / Veranstaltungen / Festzelten / Veranstaltungshallen / Promotionzelte nehmen in erschreckendem Maße zu. Diebe, randalierende Jugendliche und alkoholisierte "Kneipengänger" vergreifen sich, vorzugsweise nachts, mit großer Vorliebe an fremdem Eigentum. Dadurch entstehen erhebliche Schäden für Bauherren und Baufirmen. Hinzukommen sinkende Aufklärungsraten einer leider unterbesetzten Polizei und dadurch schlechtere Schadensregulierung der Versicherungen. Wir bewachen Ihre Werte jeglicher Art.

Gebäudesicherung



Im Bereich der technischen Gebäudesicherung erstreckt sich unser Leistungsspektrum von der Planung und Projektierung bis zur Installation und Wartung individueller Lösungen in Gewerbe- und Industriebetrieben sowie in öffentlichen Gebäuden. In Kooperation mit VdS anerkannten Errichterfirmen und einer VdS anerkannten Notruf-/Serviceleitstelle realisieren wir Sicherheitskonzepte.
  • Alarmanlagen
  • Videoüberwachungsanlagen
  • Bildübertragungssysteme
  • Elektronische Gefahrenmeldeanlagen
  • Aufschaltung in einer Alarmzentrale mit Vds-Zulassung der Klasse C
  • Mechanische Sicherungsanlagen
  • Rauchmelder
Die Basis hierfür ist eine professionelle Bedarfsanalyse und eine individuelle Kundenberatung. Die Einschätzung möglicher Sicherheitsrisiken, als auch die Wahl von Präventivmaßnahmen, stehen hierbei im Vordergrund .
Das Angebot erstreckt sich von der Lieferung einzelner Komponenten bis zu komplexen Gesamtlösungen.

Sicherheitstransporte



  • Geld- und Werttransporte
  • Bargeldabholungen
Unser Unternehmen unterscheidet sich hier von anderen Anbietern die Ihre Geldtransporte in der Regel mit uniformierten Mitarbeitern durchführen, die deutlich sichtbare Dienstwaffen am Gürtel tragen und mit großen gepanzerten Dienstwagen vorfahren.

Wir haben uns dazu entschlossen, sämtliche Werttransporte in Form von sogenannten Valorentransporten durchzuführen, d. h. unsere Mitarbeiter erscheinen bei unseren Kunden stets in ziviler Kleidung und fahren in der Regel auch einen unserer nicht beschrifteten Dienstwagen, um Ihre Werte sicher an Ihr Ziel zu bringen. Wir wollen keine Aufmerksamkeit erregen und unsere Arbeit sicher, professionell und diskret durchführen.

Innovation und Leistung - weil Ihr Geld kein Risiko wert ist.

Personenbegleitung



Eine der anspruchsvollsten und sensibelsten Aufgaben im Sicherheitsbereich ist der Schutz gefährdeter Personen. Die Gewährleistung von höchst möglicher Sicherheit und die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson steht für uns an erster Stelle. Wir stellen Personal das unliebsame Gäste auf Distanz hält damit Sie einen ruhigen Abend erleben können. Oder wir begleiten Sie auf Geschäftsreise mit einer Limousine und sorgen so für ruhige Geschäfte mit Ihren Partnern.

Hierbei bieten wir Ihnen folgende Dienste an:
  • Bodyguards
  • Personenschützer
  • VIP-Betreuung
  • Begleitschutz
  • Chauffeurdienst
  • Limousinenservice
  • Reise- und Tourneebegleitschutz
Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei der Wahrung von Diskretion gewidmet. Von uns eingesetzte Personenschützer verfügen über fundierte umfangreiche Sicherheitsschulungen und absolvieren höchste Sicherheitsprüfungen.

Detektive



Der Ermittlungsdienst umfasst:
       
  • Kaufhausdetektiv
  • Überprüfung von Außendienstmitarbeitern
  • Testkäufe und Testdiebstähle
  • Citydetektiv/Citystreife
  • Mitarbeiterkontrollen
  • Überprüfung von Missbrauch bei Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall
  • Überprüfung einer unerlaubten Nebentätigkeit von Mitarbeitern

Doorman



Inzwischen zum Alltag geworden, sieht man sie in fast jedem guten Ladengeschäft. Die netten Herren/Damen im Anzug, die auch mal die Tür halten, wenn die Einkaufstaschen zu groß werden.
Auch bei Firmentagungen und hochwertigen Events sind solche Dienste gern gesehen.

Sicher eine gute Investition für Unternehmen und Kunden, sorgen sie doch dezent für beider Sicherheit. Oftmals wird außer Acht gelassen, wie prägend gerade dieser Auftritt für das jeweilige Unternehmen ist. Wir wissen um diesen Effekt und sind darauf vorbereitet. Unsere Doormen werden spezifisch auf Ihre Aufgabe hin geschult und trainiert.

Der AZ-Security Doorman ist immer dem Anlass entsprechend gekleidet, passt sich aber individuell Ihren Wünschen betreff der Kleidung an.
Unser Doorman ist kein Türsteher, denn er hat andere Aufgaben im Einzelhandel zu bewältigen, er soll durch sein Auftreten angenehm auffallen und durchstreift täglich sein Revier.

Sein Aktionsradius ist u.a. das Ladengeschäft vom Erdgeschoß bis zur letzten Etage. Ist in seinem Aufgabenbereich etwas unklar wird er die Verantwortlichen sofort darauf hinweisen oder sind z.B. Störenfriede in Sicht, wird er diese höflichst bitten, die jeweilige Örtlichkeit zu verlassen.
Natürlich unterstützt er auch das Personal soweit wie möglich in sämtlichen Angelegenheiten.
Suchen Kunden eine bestimmte Abteilung oder die Toilette, wird unser Doorman auch hier gerne behilflich sein. Einige unserer Doormen werden bereits erfolgreich und mit absoluter Kundenzufriedenheit von uns eingesetzt.

spezielle Sicherheit für Kliniken und Seniorenheime



Da das Sicherheitsbedürfnis in Kliniken und auch Seniorenheimen immer präsenter wird, bieten wir hier individuell auf die Bedürfnisse der verschiedenen Kliniken und Seniorenheime zugeschnittene Konzepte, die den Ablauf nicht beeinträchtigen, sondern so harmonisch wie möglich in den Klinikalltag einfließen. Die hier eingesetzten Mitarbeiter sind vorab selbstverständlich speziell geschult (u.a. Ersthelfer, Deeskalation) und haben auch schon in diesem Bereich gearbeitet. Der hier für Sie verantwortliche Ansprechpartner hat über mehrere Jahre die Sicherheit in einer renommierten Universitätsklinik koordiniert und ist jederzeit für Sie per E-Mail: t.kracht@az-security.de
erreichbar.

AZ-SECURITY 2.0 Inh. Thorsten Zöllner

Buchenweg 7a, 68623 Lampertheim, Tel.: 01578 42 95 783, Info@az-security.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AZ-SECURITY diese beinhalten die Allgemeine Geschäftsbedingungen für das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe
(gültig ab Januar 2003)

1. Allgemeine Dienstausführung

(1) Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revierwach-, Separatwach- oder Sonderdienst aus.

a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist – bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen.

b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmann/Wachmänner/-frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt.

c) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personalkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertdienste, Sicherungsposten der DB AG, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung v1. Allgemeine Dienstausführung

(2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Wach- und Sicherheitsunternehmen werden in besonderen Verträgen vereinbart.

(3) Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995, zuletzt geändert durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl l, S. 4607), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen.

(4) Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich.

 

2. Begehungsvorschrift

Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / der Alarmplan maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift/ des Alarmplanes bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden.

 

3. Schlüssel und Notfallanschriften

(1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen.

(2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Unternehmer im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt AZ-SECURITY die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenänderungen müssen AZ-SECURITY umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen AZ-SECURITY über aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen.

 

4. Beanstandungen

(1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich (längstens nach 14 Tagen) nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung von AZ-SECURITY zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung (binnen 14 Tagen) können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

(2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn AZ-SECURITY nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt.

 

5. Auftragsdauer

Der Vertrag läuft – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw.

 

6. Ausführung durch andere Unternehmer

AZ-SECURITY ist berechtigt, auch ohne vorherige übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34 a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.

 

7. Unterbrechung der Bewachung

(1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Unternehmer den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.

(2) Im Falle der Unterbrechung ist der Unternehmer verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

 

8. Vorzeitige Vertragsauflösung

(1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder Vertragsgegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen, etwaiger gewinnausfall bis zum Ende des Kalenderjahres (der Regellaufzeit) kann von AZ-SECURITY in Rechnung gestellt werden.

(2) Gibt der Unternehmer das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.

 

9. Rechtsnachfolge

Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung von AZ-SECURITY wird der Vertrag nicht berührt und kann frühestens nach Regellauzeit gekündigt werden..

 

10. Haftung und Haftungsbegrenzung

(1) Die Haftung von AZ-SECURITY für Sach- und Vermögensschäden, die gesetzliche Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Abs. (3) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist.

(2) In jedem Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Unternehmers auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Die in Absatz (1) genannten Höchstgrenzen betragen:

a) Pauschal für Personen- u. Sachschäden € 3.000.000,-

je Versicherungjahr € 9.000.000,-

b) Pauschal für Personen- u. Sachschäden je Versicherungsfall € 2.000.000,-

c) Beschädigung und Vernichtung von bewachten Sachen je Versicherungsfall € 260.000,-

d) Abhandenkommen von bewachten Sachen + Schlüssel je Versicherungsfall € 16.000,-

e) für reine Vermögensschäden je Versicherungsfall € 13.000,-

(4) Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt haben. In jedem Fall fahrlässiger Schadensverursachung ist die Haftung der Mitarbeiter auf den bei vergleichbaren Geschäften typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(5) Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen.

 

11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

(1) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber AZ-SECURITY geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

(2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, AZ-SECURITY unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten.

 

12. Haftpflichtversicherung und Nachweis

Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Diese Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2724).

 

13. Zahlung des Entgelts

(1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen.

(2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.

(3) Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung (5% p.a.) ruht die Leistungsverpflichtung von AZ-SECURITY nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Im übrigen gilt § 286 Abs. 3 BGB.

 

14. Preisänderung

Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o.g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Eine Preisänderung/Preisanpassung tritt frühestens zum 01.01. des Folgejahres nach Vertragsabschluss in Kraft.

 

15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen

(1) Der Vertrag ist für AZ-SECURITY von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem, dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht.

(2) Nebenabreden, änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

16. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe

(1) Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter von AZ-SECURITY zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständige oder unselbständige Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages.

(2) Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Absatz 1, so ist er verpflichtet, die sechsfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe zu zahlen.

 

17. Datenschutz

(1) Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. BDSG für nicht-öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung.

(2) Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis).

(3) Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden die Haftungsregelungen der Ziffer 10. Anwendung.

 

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung der AZ-SECURITY. Gerichtsstand ist Heidelberg. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass:

a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt.

b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

 

19. Schlussbestimmung

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

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AZ-SECURITY 2.0
Recruiting Point / Office
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Rodensteinstraße 13
64625 Bensheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09:00 - 16:00 Uhr
Mobil: 0174 44 83 334
E-Mail: office@az-security.de
Internet: www.az-security.de

Geschäftsführer:
Thorsten Zöller
AZ-SECURITY 2.0
Head Quarter
AZ-SECURITY 2.0
Head Quarter
Buchenweg 7a
68623 Lampertheim
Mobil: 01578 42 95 783
E-Mail: Info@az-security.de
Internet: www.az-security.de
Steuernummer: 05 886 61663       |       Gerichtsstand: Amtsgericht Lampertheim

 

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Quelle: Disclaimer von eRecht24.de - Rechtsberatung von RA Sören Siebert